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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Kamen

Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Arnsberg
Kreis
Unna
Einwohner
42.544 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
59174
Vorwahl
02307
Adresse der Stadtverwaltung
Rathausplatz 1, 59174 Kamen
Website
Ortsteile
Derne, Derne

FAQ

Was steht im Handelsregister?
Im Handelsregister werden Einträge über Unternehmen, ihre Rechtsform und die zugehörigen Organe veröffentlicht. Dazu gehören Informationen über den Sitz und die Geschäftsadresse des Unternehmens, Angaben zu den Geschäftsführern und den Vertretern des Unternehmens, Informationen über den Kapitalbestand, Angaben zu den Zwecken des Unternehmens sowie zu den Tätigkeitsbereichen, in denen es tätig ist. Darüber hinaus enthält das Handelsregister eine Liste der Namen, unter denen das Unternehmen handelt, sowie Informationen
Was bedeutet "Öffentlicher Glaube" im Handelsregister?
Der Begriff „öffentlicher Glaube“ bezieht sich auf die Rechtswirkung, die einer Eintragung ins Handelsregister zukommt. Eine solche Eintragung wird als „öffentlich glaubwürdig“ angesehen und bedeutet, dass die im Handelsregister eingetragenen Informationen allgemein anerkannt und akzeptiert werden. Diese Rechtswirkung erleichtert den Unternehmen die Umsetzung ihrer Geschäfte, da sie anderen Parteien gegenüber nicht mehr beweisen müssen, dass eine bestimmte Handlung tatsächlich stattgefunden hat.

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