Das Handelsregister wird in der Regel von den zuständigen Amtsgerichten geführt. In Deutschland ist jedes Amtsgericht für die Führung des Handelsregisters zuständig, das für seinen Gerichtsbezirk zuständig ist. In Österreich ist das Handelsgericht für die Führung des Handelsregisters zuständig. In der Schweiz wird das Handelsregister von den jeweiligen kantonalen Handelsregisterämtern geführt.