Handelsregisterauszug Kempen
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Düsseldorf
Kreis
Viersen
Einwohner
34.562 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
47906
Vorwahlen
02152, 02151, 02845
Adresse der Stadtverwaltung
Buttermarkt 1, 47906 Kempen
Website
Ortsteile
Brehm, Eicken, Floitgraf, Hochbrck, Kamperlings, Kempen, Mhlenbruch, Schmalbroich, Stahe, Theberath, Brehm, Eicken, Floitgraf, Hochbrück, Kamperlings, Mühlenbruch, Schmalbroich, Stahe, Theberath
FAQ
Warum muss man sich ins Handelsregister eintragen?
Eintragungen ins Handelsregister sind in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, um ein Unternehmen als rechtsfähig anzuerkennen. Eintragungen in das Handelsregister dienen auch dazu, die Verantwortlichkeiten und Organisationsstrukturen eines Unternehmens offenzulegen, was wiederum zur Transparenz und Glaubwürdigkeit eines Unternehmens beiträgt. Außerdem ermöglicht es potenziellen Investoren und Geschäftspartnern, sich ein Bild von einem Unternehmen zu machen und die Eintragungen ins Handelsregister als Referenz zu nutzen.
Wer muss sich als Kaufman ins Handelsregister eintragen?
Alle Personen, die ein Kaufmann sein möchten oder bereits ein Kaufmann sind, müssen sich im Handelsregister eintragen. Dies betrifft sowohl Einzelunternehmer als auch Gesellschaften. Obligatorisch ist eine Eintragung auch für Personen, die gewerbsmäßig Unternehmertätigkeiten ausüben, die über das bloße Handeln hinausgehen.