Handelsregisterauszug in Kirchehrenbach beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Kirchehrenbach

Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Forchheim
Einwohner
2211 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91356
Vorwahl
09191
Adresse der Gemeinde
Hauptstraße 53, 91356 Kirchehrenbach
Website

FAQ

Wie komme ich aus dem Handelsregister?
Um aus dem Handelsregister auszutreten, müssen Sie eine schriftliche Erklärung an das zuständige Handelsregisteramt senden. Diese Erklärung sollte Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihre Handelsregister-Nummer enthalten. Darüber hinaus müssen Sie die Gründe für Ihren Austritt aus dem Handelsregister angeben. Nach Eingang Ihrer Erklärung wird das Registeramt Ihren Austritt verarbeiten und Sie aus dem Handelsregister entfernen.
Wann muss ich ins Handelsregister?
Es gibt keine allgemein gültige Antwort auf diese Frage, da die rechtlichen Anforderungen je nach Land, Bundesland und Branche unterschiedlich sind. In der Regel müssen Unternehmen, die eine juristische Person sind, sich beim zuständigen Handelsregister anmelden. Dies gilt zum Beispiel für GmbHs, AGs und UGs. In manchen Ländern ist auch eine Eintragung beim Handelsregister für Einzelunternehmen oder Freiberufler vorgeschrieben. Es empfiehlt sich daher, sich bei der zuständigen Handelskammer zu informieren, um die spez

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