Handelsregisterauszug in Kirchenthumbach beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Kirchenthumbach

Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Neustadt an der Waldnaab
Einwohner
3225 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91281
Vorwahl
09647
Adresse derMarktverwaltung
Bahnhofstr. 18, 91281 Kirchenthumbach
Website
Ortsteile
Asbach, Blechmhle, Burggrub, Ernstfeld, Fronlohe, Görglas, Grnthanmhle, Haselmhle, Höflas, Luisenhof, Metzenhof, Metzenmhle, Penzenreuth, Pfaffenstetten, Röthenlohe, Sommerau, Tagmanns, Treinreuth, Wölkersdorf, Zinnschacht, Asbach, Blechmühle, Burggrub, Ernstfeld, Fronlohe, Görglas, Grünthanmühle, Haselmühle, Höflas, Luisenhof, Metzenhof, Metzenmühle, Penzenreuth, Pfaffenstetten, Röthenlohe, Sommerau, Tagmanns, Treinreuth, Wölkersdorf, Zinnschacht

FAQ

Wann muss man ins Handelsregister eingetragen werden?
Gesellschaften müssen in das Handelsregister eingetragen werden, sobald sie ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen. Der Eintrag ins Handelsregister muss spätestens sechs Wochen nach Beginn der Geschäftstätigkeit erfolgen.
wo lässt man sich ins handelsregister eintragen?
Um sich im Handelsregister eintragen zu lassen, müssen Unternehmen ein Gesellschaftsvertrag beim zuständigen Registergericht einreichen. Dieser muss die Rechtsform des Unternehmens, die Gesellschafter und deren Anteile, den Geschäftszweck, die Höhe des Grundkapitals und die Art der Geschäftsführung enthalten. Nach Einreichung des Gesellschaftsvertrags muss das Unternehmen den Eintragungsantrag beim zuständigen Registergericht einreichen, das den Eintrag in das Handelsregister vornimmt.

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