Handelsregisterauszug in Kittendorf beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Kittendorf

Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Landkreis
Mecklenburgische Seenplatte
Einwohner
296 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
17153
Vorwahl
039955
Adresse der Amtsverwaltung
Schloss 1, 17153 Stavenhagen
Website

FAQ

wann muss sich ein verein im handelsregister eintragen?
Gesetzlich ist kein bestimmter Zeitpunkt vorgeschrieben, wann ein Verein sich im Handelsregister eintragen muss. Der Verein muss sich allerdings eintragen lassen, sobald er eine juristische Person (die sogenannte "Rechtsfähigkeit") erwirbt. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn ein Verein über ein eigenes Vermögen verfügt oder wenn er Gegenstände oder Dienstleistungen verkauft oder erwirbt, die nicht der Erfüllung der Vereinszwecke dienen.
Wer muss sich ins Handelsregister eintragen?
Gesetzlich vorgeschrieben müssen sich alle Unternehmen, die eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, im Handelsregister eintragen. Dazu gehören auch Personengesellschaften wie GbR, OHG oder KG. Auch Vereine, Stiftungen, Genossenschaften und sonstige juristische Personen müssen sich ins Handelsregister eintragen.

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