Handelsregisterauszug in Laatzen beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Laatzen

Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Region Hannover
Einwohner
41.965 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
30880
Vorwahlen
0511, 05102
Adresse der Stadtverwaltung
Marktplatz 13, 30880 Laatzen
Website
Ortsteile
Laatzen

FAQ

Wann muss ich meine Firma im Handelsregister eintragen?
Es gibt keine allgemeine Antwort auf diese Frage, da die Eintragungsregeln je nach Land unterschiedlich sind. In einigen Ländern müssen Unternehmen bei der Gründung eingetragen werden, während in anderen Ländern eine Eintragung erst nach einer bestimmten Zeit oder nach Erreichen eines bestimmten Umsatzes erforderlich ist. Es ist daher ratsam, sich beim örtlichen Handelsregister oder bei der zuständigen Behörde über die Eintragungsregeln zu informieren.
Was bedeutet Handelsregistereinsichten von Amts wegen?
Handelsregistereinsichten von Amts wegen bedeutet, dass das Amt (in der Regel eine staatliche Behörde) das Recht hat, Einsicht in die Handelsregisterdatenbank zu nehmen. Dies geschieht normalerweise, um sicherzustellen, dass Unternehmen ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen und dass alle notwendigen Informationen über ihre Geschäftstätigkeit vorhanden sind. Handelsregistereinsichten von Amts wegen können auch dazu dienen, Unternehmen zu überwachen, um festzustellen, ob sie ihren gesetzlichen Pfl

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