Handelsregisterauszug Laubach
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Gießen
Landkreis
Gießen
Einwohner
9569 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35321
Vorwahlen
06405, 06401 (Lauter teilw.)
Adresse der Stadtverwaltung
Friedrichstraße 11, 35321 Laubach
Website
Ortsteile
AufderHohl, Bingmhle, Binnenbergermhle, Blumenhof, Georgenhammer, Henriettenhof, Kauhof, Oberseener-Hof, Schneiderhaus, Steines-Mhle, Walkmhle, AufderHohl, Bingmühle, Binnenbergermühle, Blumenhof, Georgenhammer, Henriettenhof, HessenbrückerHammer, Kauhof, Oberseener-Hof, Schneiderhaus, Steines-Mühle, Walkmühle
FAQ
Wer muss sich im handelsregister eintragen?
Gesellschaften und Unternehmen, die gewerblich tätig sind, müssen sich im Handelsregister eintragen lassen. Dazu gehören unter anderem GmbHs, OHGs, KGs, AGs, Einzelunternehmen, Einzelkaufleute und Personengesellschaften. Ebenfalls müssen sich Genossenschaften, Vereine, Stiftungen, Anstalten und öffentlich-rechtliche Einrichtungen im Handelsregister eintragen lassen.
Was versteht man unter Publizität des Handelsregisters?
Publizität des Handelsregisters bezieht sich auf die Veröffentlichung von Informationen über Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind. Diese Informationen werden in der Regel von der zuständigen Handelsregisterbehörde veröffentlicht und können von der Öffentlichkeit eingesehen werden. Die Informationen können beispielsweise den Namen des Unternehmens, seine Anschrift, die Rechtsform, den Gesellschafter, die Gründungsdaten und andere wichtige Angaben enthalten. Diese Informationen sind für jedermann zugänglich und bieten einen Einblick in die Struktur und den