Handelsregisterauszug in Laubach beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Laubach

Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Gießen
Landkreis
Gießen
Einwohner
9569 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35321
Vorwahlen
06405, 06401 (Lauter teilw.)
Adresse der Stadtverwaltung
Friedrichstraße 11, 35321 Laubach
Website
Ortsteile
AufderHohl, Bingmhle, Binnenbergermhle, Blumenhof, Georgenhammer, Henriettenhof, Kauhof, Oberseener-Hof, Schneiderhaus, Steines-Mhle, Walkmhle, AufderHohl, Bingmühle, Binnenbergermühle, Blumenhof, Georgenhammer, Henriettenhof, HessenbrückerHammer, Kauhof, Oberseener-Hof, Schneiderhaus, Steines-Mühle, Walkmühle

FAQ

Wann besteht Verpflichtung zum Handelsregister GBR?
Eine Verpflichtung zur Eintragung in das Handelsregister GBR besteht, wenn ein Unternehmen als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet wird. Eine solche GbR ist eine Personengesellschaft, bei der die Gesellschafter persönlich haftend sind. Dies bedeutet, dass jeder Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit seinem gesamten Vermögen haftet. Daher ist es wichtig, dass die GbR beim zuständigen Amtsgericht eingetragen wird, um die persönliche Haftung der Gesellschafter zu gewährleisten.
Wo kann man das Handelsregister einsehen?
Das Handelsregister kann online über das Bundesanzeiger-Portal eingesehen werden. Es kann auch beim zuständigen Amtsgericht eingesehen werden.

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