Die Prokura muss im Handelsregister eingetragen werden, damit sie gesetzlich gültig ist. Wenn die Prokura im Handelsregister eingetragen ist, kann sie als Beweis für die gesetzliche Berechtigung des Prokuristen herangezogen werden. Dies bedeutet, dass der Prokurist in der Lage ist, rechtsverbindliche Verträge im Namen des Unternehmens abzuschließen.