Um einen zurückgetretenen Vorstand aus dem Handelsregister zu löschen, muss der zurückgetretene Vorstand eine schriftliche Erklärung an das zuständige Handelsregister abgeben, in der er seinen Rücktritt bestätigt und den Wunsch nach Löschung ausdrückt. Anschließend muss das Unternehmen ein Löschungsantrag beim zuständigen Handelsregister einreichen. Der Antrag muss mindestens die folgenden Angaben enthalten: Name und Anschrift des Unternehmens, Name und Anschrift des zurückgetretenen Vorstands, Angaben zu den Gründen für den