Das Handelsregister wird in verschiedene Abteilungen unterteilt. Die Abteilungen unterscheiden sich je nach Rechtsform des Unternehmens. Die folgenden Abteilungen des Handelsregisters sind für die verschiedenen Rechtsformen zuständig:
1. Abteilung A: Gewerbebetriebe
2. Abteilung B: Einzelunternehmen
3. Abteilung C: Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, PartG, KGaA)
4. Abteilung D: Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, SE, UG)
5. Abteilung E: Genossenschaften
6. Abteilung F