Handelsregisterauszug in Limburg an der lahn beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Limburg an der Lahn

Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Gießen
Landkreis
Limburg-Weilburg
Einwohner
35.783 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
65549–65556
Vorwahlen
06431, 06433
Adresse der Stadtverwaltung
Über der Lahn 1, 65549 Limburg a. d. Lahn
Website

FAQ

Was ist ein Handelsregister?
Ein Handelsregister ist ein öffentliches Register, das Informationen über Unternehmen und andere juristische Personen enthält, die im Handelsregister eingetragen sind. Es enthält Details wie den Namen des Unternehmens, den Namen der Eigentümer, den Sitz des Unternehmens, die Rechtsform, die Geschäftstätigkeit und vieles mehr. Es wird von staatlichen Behörden geführt und ist für alle zugänglich. Das Handelsregister wird häufig verwendet, um die Legitimität eines Unternehmens zu überprüfen, bevor man ein Geschäft mit ihm einge
Wann muss ich mich im Handelsregister eintragen?
Grundsätzlich müssen Sie sich nur dann im Handelsregister eintragen lassen, wenn Sie ein Unternehmen gründen, das nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) als Kaufmann oder Kauffrau eingetragen werden muss. Dazu zählen beispielsweise Handelsgesellschaften, Einzelkaufleute, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften. In diesen Fällen ist die Eintragung in das Handelsregister zwingend erforderlich. Bei anderen Unternehmen, die nicht nach dem HGB geführt werden, ist eine Eintragung in das Handelsregister nicht erforderlich

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