Handelsregisterauszug in Mainburg beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Mainburg

Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Kelheim
Einwohner
15.165 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84048
Vorwahl
08751
Adresse der Stadtverwaltung
Marktplatz 1–4, 84048 Mainburg
Website
Ortsteile
Auhof, Beslmhle, Brandmhle, Dirschengrub, Gschwellberg, Gschwellhof, Haid, Holzmannshausen, Köglmhle, Massenhausen, Meilenhausen, ™chslhof, Ried, Steinbach, Straßhof, Wambach, Weihmhle, Auhof, Beslmühle, Brandmühle, Dirschengrub, Gschwellberg, Gschwellhof, Haid, Holzmannshausen, Köglmühle, Massenhausen, Meilenhausen, Öchslhof, Ried, Steinbach, Straßhof, Wambach, Weihmühle

FAQ

Wann muss man sich ins Handelsregister eintragen lassen?
Gesellschaften, die nach deutschem Recht gegründet werden, müssen sich in das Handelsregister eintragen lassen. Dies ist in der Regel im Rahmen des Gründungsprozesses erforderlich. Der Eintrag ins Handelsregister muss in der Regel innerhalb eines Monats nach Gründung erfolgen.
Wann muss ich mich ins Handelsregister eintragen lassen?
Das hängt davon ab, ob deine Geschäftstätigkeit den Anforderungen des Handelsgesetzbuches entspricht. In Deutschland müssen sich Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen werden wollen, beim zuständigen Amtsgericht eintragen lassen. Die Eintragung muss vor Beginn der Geschäftstätigkeit erfolgen und kann nachträglich nur noch unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen.

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