Die Eintragung eines Unternehmens in das Handelsregister erfolgt auf Antrag des Unternehmens bei dem zuständigen Registergericht. Der Antrag muss alle erforderlichen Informationen enthalten, wie z.B. Unternehmensname, Sitz, Rechtsform, Gründungsdatum, Gegenstand des Unternehmens, Mitglieder des Unternehmens und deren Anteile. Nach Prüfung durch das Registergericht wird der Eintrag in das Handelsregister vorgenommen.