Handelsregisterauszug in Marburg beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Marburg

Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Gießen
Landkreis
Marburg-Biedenkopf
Einwohner
76.571 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
35037, 35039, 35041, 35043
Vorwahlen
06421, 06420, 06424
Adresse der Stadtverwaltung
Markt 1, 35037 Marburg
Website
Ortsteile
Cyriaxweimar, Neuhöfe, Sellhof, Wehrshausen, Cyriaxweimar, Neuhöfe, Sellhof, Wehrshausen

FAQ

Wer muss sich nicht in das Handelsregister eintragen?
Grundsätzlich müssen sich alle Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften in das Handelsregister eintragen, um ihre Rechtsfähigkeit zu beweisen. Ausgenommen sind allerdings Einzelunternehmen, da diese nicht als juristische Personen gelten und somit keinen Handelsregistereintrag benötigen.
Welche Wirkung hat die Eintragung ins Handelsregister?
Die Eintragung ins Handelsregister hat eine rechtliche Wirkung. Sie begründet eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die aus dem Handelsregistergesetz resultiert. Durch die Eintragung ins Handelsregister erhält das Unternehmen einen Rechtsstatus als juristische Person. Es wird als eigenständiges Rechtssubjekt anerkannt und kann beispielsweise Verträge schließen, eigene Rechte und Pflichten haben oder vor Gericht klagen und verklagt werden.

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