Handelsregisterauszug in Meschede beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Meschede

Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Arnsberg
Kreis
Hochsauerlandkreis
Einwohner
31.317 (30. Juni 2022)[1]Vorlage:Infobox Verwaltungseinheit in Deutschland/Wartung/Noch nicht auf Metavorlage umgestellt
Postleitzahl
59872
Vorwahlen
029102903 (Freienohl incl. Berge, Bockum, Frenkhausen, Olpe, Voßwinkel, Wallen, Wennemen), 02934 (Grevenstein, Visbeck), 02937 (Brumlingsen)
Adresse der Stadtverwaltung
Franz-Stahlmecke-Platz 2, 59872 Meschede
Website
Ortsteile
Berghausen, Galiläa, Laer, Berghausen, Galiläa, Laer

FAQ

Wer muss ins Handelsregister eingetragen werden?
Alle Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften (z.B. Aktiengesellschaften, GmbHs, KGaAs) sowie eingetragene Genossenschaften müssen sich im Handelsregister eintragen lassen. Zusätzlich können auch natürliche Personen, die ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, eine Eintragung in das Handelsregister beantragen.
Wann wird eine Firma ins Handelsregister eingetragen?
Eine Firma wird in das Handelsregister eingetragen, sobald die Gründer das entsprechende Eintragungsformular beim zuständigen Registergericht einreichen. In der Regel müssen die Gründer zuerst die notwendigen Unterlagen wie z.B. den Gesellschaftsvertrag, die Satzung und den Gewerbeschein beim zuständigen Gewerbeamt einreichen. Erst nachdem all diese Unterlagen überprüft und akzeptiert wurden, kann die Firma in das Handelsregister eingetragen werden.

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