Handelsregisterauszug in Neustadt-glewe beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Neustadt-Glewe

Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Landkreis
Ludwigslust-Parchim
Einwohner
6969 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
19306
Vorwahl
038757
Adresse der Stadtverwaltung
Markt 1, 19306 Neustadt-Glewe
Website

FAQ

Wer muss sich denn alles im Handelsregister eintragen lassen?
Grundsätzlich müssen alle Unternehmen, die eine juristische Person sind oder eine natürliche Person, die ein Handelsgewerbe betreibt, sich im Handelsregister eintragen lassen. Dazu zählen unter anderem GmbHs, OHGs, KGs, Einzelunternehmen, Einzelkaufleute, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften. Auch bestimmte Personengesellschaften (GbR, KG, OHG) müssen sich im Handelsregister eintragen lassen.
Warum wird ein Handelsregister geführt?
Das Handelsregister dient dazu, Informationen über Unternehmen, wie z.B. Handelsname, Sitz, Geschäftszweck, Gesellschafter, Geschäftsführer und Gründungsdatum, zu sammeln und zu veröffentlichen. Es dient somit als öffentliches Verzeichnis, das über Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist. Dies ermöglicht es Gläubigern, potenziellen Investoren und anderen Interessenten, sich einen Eindruck von dem Unternehmen zu verschaffen und dessen Finanzlage zu beurteilen. Darüber hinaus können auch weitere

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