Handelsregisterauszug in Nörvenich beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Nörvenich

Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Köln
Kreis
Düren
Einwohner
10.816 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
52388
Vorwahlen
02426, 02235, 02421
Adresse der Gemeinde
Bahnhofstr. 25, 52388 Nörvenich
Website
Ortsteile
Gypenbusch, Rath

FAQ

Was wenn man sich nicht ins Handelsregister eintragen lässt?
Wenn man sich nicht ins Handelsregister einträgt, hat man keine Rechtspersönlichkeit und kann deshalb keine Rechtsgeschäfte tätigen. Außerdem ist es schwer, eine Kreditlinie oder Investitionen zu erhalten, da die Banken und Investoren nicht wissen, wer sie vertritt. Es ist auch schwieriger, eine einheitliche Rechtsform für die Unternehmensstruktur zu haben, was die Eröffnung von Niederlassungen und die Gründung von Tochtergesellschaften erschweren kann.
Warum im Handelsregister eintragen?
Es gibt viele Gründe, warum eine Person oder ein Unternehmen sich im Handelsregister eintragen lassen sollte. In erster Linie ermöglicht es den Menschen, ihre Geschäftstätigkeit zu legitimieren, indem sie ihre rechtliche Existenz bestätigen. Es ermöglicht anderen auch, zu überprüfen, ob ein Unternehmen tatsächlich existiert und ob es ein eingetragenes Unternehmen ist. Darüber hinaus kann ein Eintrag im Handelsregister auch als Beweis für die rechtliche Existenz eines Unternehmens dienen. Es erm

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