Eine Eintragung ins Handelsregister erfolgt grundsätzlich durch einen Antrag auf Eintragung in das Handelsregister des jeweiligen Amtsgerichts, der eine Reihe von Unterlagen enthalten muss. Dazu gehören beispielsweise die Satzung des Unternehmens, die Namen und Anschriften der Gesellschafter und Geschäftsführer, sowie die Unterschrift des Antragstellers. Nach Prüfung der Unterlagen wird der Eintrag im Handelsregister vorgenommen.