Der Handelsregister-Eintrag einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) hat rechtliche Auswirkungen. Er begründet ein eigenständiges Rechtssubjekt, das als juristische Person handeln kann. Dadurch ist die OHG befugt, Verbindlichkeiten einzugehen, Forderungen geltend zu machen und gerichtlich vorzugehen. Jeder Gesellschafter haftet für die Verbindlichkeiten der OHG persönlich, aber nur bis zu seinem persönlichen Einlagebetrag.