Handelsregisterauszug in Obertshausen beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Obertshausen

Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Darmstadt
Landkreis
Offenbach
Einwohner
24.968 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63179
Vorwahl
06104
Adresse der Stadtverwaltung
Schubertstraße 11, 63179 Obertshausen
Website

FAQ

Wann muss ich mich im Handelsregister eintragen?
Grundsätzlich müssen Sie sich nur dann im Handelsregister eintragen lassen, wenn Sie ein Unternehmen gründen, das nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) als Kaufmann oder Kauffrau eingetragen werden muss. Dazu zählen beispielsweise Handelsgesellschaften, Einzelkaufleute, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften. In diesen Fällen ist die Eintragung in das Handelsregister zwingend erforderlich. Bei anderen Unternehmen, die nicht nach dem HGB geführt werden, ist eine Eintragung in das Handelsregister nicht erforderlich
Wie erfolgt die Eintragung ins Handelsregister?
Die Eintragung in das Handelsregister erfolgt in der Regel über einen Notar oder ein Registergericht. Dazu ist ein Antrag mit den erforderlichen Unterlagen einzureichen, die in der Regel aus dem Gründungsvertrag, den Gesellschafterlisten und den vollständigen Unterlagen der Geschäftsführer bestehen. Nach der Prüfung und Eintragung durch das Registergericht erhält man eine Bestätigung über die Eintragung und einen offiziellen Auszug aus dem Handelsregister.

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