Handelsregisterauszug in Ohlstadt beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Ohlstadt

Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Garmisch-Partenkirchen
Einwohner
3352 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82441
Vorwahl
08841
Adresse der Gemeinde
Rathausplatz 1, 82441 Ohlstadt
Website
Ortsteile
Bartlmämhle, Buchenried, Kleinaschau, Kothried, Weghaus, Weichs, Bartlmämühle, Buchenried, Kleinaschau, Kothried, Weghaus, Weichs

FAQ

Was muss alles im Handelsregister eingetragen werden?
Im Handelsregister müssen folgende Angaben eingetragen werden: - Name und Anschrift der Firma - Gegenstand des Unternehmens - Art des Unternehmens - Gründungsdatum - Namen und Anschriften der Gesellschafter - Namen und Anschriften der Geschäftsführer - Sitz des Unternehmens - Kapital der Gesellschaft - Anteilsbesitzverhältnisse - Nummer des Handelsregisters - Rechtsform - Eröffnungsbilanz und Jahresabschluss - Änderungen der Satzung - Änderungen der Geschäftsführung - Änderungen des Gesells
Wo wird das Handelsregister geführt?
Das Handelsregister wird in der Regel von den zuständigen Amtsgerichten geführt. In Deutschland ist jedes Amtsgericht für die Führung des Handelsregisters zuständig, das für seinen Gerichtsbezirk zuständig ist. In Österreich ist das Handelsgericht für die Führung des Handelsregisters zuständig. In der Schweiz wird das Handelsregister von den jeweiligen kantonalen Handelsregisterämtern geführt.

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