Die Löschung eines Eintrags im Handelsregister erfolgt auf Antrag des Unternehmens oder auf Beschluss des zuständigen Amtsgerichts. Ein Antrag kann nur dann gestellt werden, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat oder wenn es sich in einem Insolvenzverfahren befindet. Der Antrag muss dann beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Wenn dieser Antrag bewilligt wird, wird der Eintrag im Handelsregister gelöscht.