Gesellschaften, die ein Unternehmen gründen oder erwerben, müssen sich in das Handelsregister eintragen lassen. Dazu gehören auch Einzelunternehmer, Personengesellschaften, Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften. Auch Gebietskörperschaften, öffentlich-rechtliche Körperschaften und andere juristische Personen müssen sich im Handelsregister eintragen lassen.