Grundsätzlich ist jeder berechtigt, in das Handelsregister Einsicht zu nehmen. Es gibt jedoch Einschränkungen. So kann der Zugang zu bestimmten Informationen eingeschränkt werden, wenn dies zum Schutz der Interessen der betroffenen Unternehmen oder zur Wahrung des Datenschutzes erforderlich ist. In solchen Fällen muss eine schriftliche Genehmigung von den betroffenen Unternehmen vorliegen, um Zugang zu den Informationen zu erhalten.