Handelsregisterauszug in Plön beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Plön

Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Plön
Einwohner
8943 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24306
Vorwahl
04522
Adresse der Stadtverwaltung
Schlossberg 3/4, 24306 Plön
Website
Ortsteile
Eichhorst, Eulenkrug, Fegetasche, GroßeHeide, Güsdorf, Lustholz, Prinzeninsel, Ruhleben, Sandkaten, Seekamp, Stadtheide, Steinritzen, Stoßheck, Tramm

FAQ

Was wird im Handelsregister gelöscht?
Im Handelsregister werden Handelsgesellschaften, eingetragene Personengesellschaften, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, GmbHs, Aktiengesellschaften und andere juristische Personen geführt. Zu den Löschungen im Handelsregister gehören die Auflösung, die Auflösung durch Fusion, die Aufhebung der Eintragung, die Streichung der Eintragung, die Löschung der Eintragung und die Aufhebung der Eintragung.
Wann muss man ins Handelsregister?
Gemäß § 8 des Handelsgesetzbuches (HGB) müssen alle Unternehmen, die nach dem HGB als Kaufleute gelten, eingetragen werden. Dies betrifft insbesondere juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Personengesellschaften und Personenhandelsgesellschaften. Eine Eintragung ins Handelsregister ist also für diese Unternehmen Pflicht.

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