Die Eintragung ins Handelsregister ist in Deutschland Pflicht, sobald Sie als Unternehmer für Ihre Geschäftstätigkeit eine Handelsregistereintragung benötigen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie eine GmbH oder eine UG gründen oder wenn Sie als Einzelunternehmer eine Gewerbeanmeldung vornehmen. In diesen Fällen müssen Sie sich unverzüglich nach der Gründung oder der Gewerbeanmeldung ins Handelsregister eintragen lassen.