Handelsregisterauszug in Quickborn beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Quickborn

Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Pinneberg
Einwohner
22.015 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25451
Vorwahl
04106
Adresse der Stadtverwaltung
Rathausplatz 1, 25451 Quickborn
Website
Ortsteile
Brickelnfeld, Hohenhorst, Seybruch, Waldfrieden, Brickelnfeld, Hohenhorst, Seybruch, Waldfrieden

FAQ

Wie darf Einsicht ins Handelsregister nehmen?
Jeder kann Einsicht in das Handelsregister nehmen. Das Handelsregister ist ein öffentliches Register, das beim zuständigen Amtsgericht geführt wird. Es enthält Informationen über Unternehmen, insbesondere über deren Rechtsform, Geschäftsanschrift, Geschäftsführer, Kapitalverhältnisse und Handelsregistereintragungen. Interessierte können die Unterlagen persönlich im Amtsgericht einsehen oder online über das elektronische Handelsregister abrufen.
wann muss man sich in das handelsregister eintragen?
Es gibt keine generelle Pflicht, sich in das Handelsregister einzutragen. Ob und wann ein Unternehmen sich in das Handelsregister eintragen muss, hängt von seiner Rechtsform und dem Land ab, in dem es tätig ist. In Deutschland ist die Eintragung in das Handelsregister für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und einige andere Rechtsformen vorgeschrieben.

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