Handelsregisterauszug in Quickborn beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Quickborn

Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Pinneberg
Einwohner
22.015 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25451
Vorwahl
04106
Adresse der Stadtverwaltung
Rathausplatz 1, 25451 Quickborn
Website
Ortsteile
Brickelnfeld, Hohenhorst, Seybruch, Waldfrieden, Brickelnfeld, Hohenhorst, Seybruch, Waldfrieden

FAQ

Vas ist handelsregister?
Das Handelsregister ist ein öffentlich zugängliches Verzeichnis, das alle in Deutschland ansässigen Unternehmen und deren Eigentümer sowie die Rechtsform des Unternehmens enthält. Es wird von einer zentralen Stelle verwaltet, die als Handelsregisterbehörde bekannt ist. Das Handelsregister dient als öffentliches Nachweisinstrument für die Existenz und die Rechtsform von Unternehmen. Es ist eine wichtige Quelle für Informationen über Unternehmen, die für Investoren, Kreditgeber und andere Interessenten wichtig sein können.
Wer muss sich alles im Handelsregister eintragen?
Grundsätzlich müssen sich alle Unternehmen, die in Deutschland tätig sind, im Handelsregister eintragen. Dazu zählen insbesondere GmbHs, AGs, KGs, OHGs, eingetragene Genossenschaften, Partnerschaftsgesellschaften, Einzelunternehmen und Vereine.

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