Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Tübingen
Landkreis
Ravensburg
Einwohner
50.928 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
88212–88214
Vorwahlen
0751, 07504, 07546
Adresse der Stadtverwaltung
Marienplatz 26, 88212 Ravensburg
Website
Ortsteile
Adelsreute, Bandeleshaus, Bchelehof, Burg, Georgshof, Hinzistobel, Höll, Horrach, Kesernen, Kleintobel, Oberallewinden, Rahlen, Rappenhaus, Rasthalde, Ravensburg, Rosenhäusle, Ummenwinkel, Weiherhof, Weingartshof, Weißenau, Adelsreute, Bandeleshaus, Büchelehof, Burg, Georgshof, Hinzistobel, Höll, Horrach, Kesernen, Kleintobel, Oberallewinden, Rahlen, Rappenhaus, Rasthalde, Rosenhäusle, Ummenwinkel, Weiherhof, Weingartshof, Weißenau
wann muss sich ein verein im handelsregister eintragen?
Gesetzlich ist kein bestimmter Zeitpunkt vorgeschrieben, wann ein Verein sich im Handelsregister eintragen muss. Der Verein muss sich allerdings eintragen lassen, sobald er eine juristische Person (die sogenannte "Rechtsfähigkeit") erwirbt. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn ein Verein über ein eigenes Vermögen verfügt oder wenn er Gegenstände oder Dienstleistungen verkauft oder erwirbt, die nicht der Erfüllung der Vereinszwecke dienen.
Was wenn man sich nicht ins Handelsregister eintragen lässt?
Wenn man sich nicht ins Handelsregister einträgt, hat man keine Rechtspersönlichkeit und kann deshalb keine Rechtsgeschäfte tätigen. Außerdem ist es schwer, eine Kreditlinie oder Investitionen zu erhalten, da die Banken und Investoren nicht wissen, wer sie vertritt. Es ist auch schwieriger, eine einheitliche Rechtsform für die Unternehmensstruktur zu haben, was die Eröffnung von Niederlassungen und die Gründung von Tochtergesellschaften erschweren kann.