Alle natürlichen Personen und juristischen Personen, die ein Unternehmen gründen und betreiben, müssen in das Handelsregister eingetragen werden. Dazu gehören auch Personen, die eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen, sowie Personen, die als persönlich haftende Gesellschafter einer GmbH oder einer anderen Personengesellschaft fungieren.