Handelsregisterauszug in Rheinbach beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Rheinbach

Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Köln
Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Einwohner
26.831 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
53359
Vorwahlen
02226, 02225, 02255
Adresse der Stadtverwaltung
Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach
Website

FAQ

Wer trägt sich im Handelsregister ein?
Personen, die ein Unternehmen gründen, müssen sich in das Handelsregister eintragen lassen. Dazu gehören Einzelunternehmer, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Diese müssen ein Gesellschaftsvertrag, einen Satzungsbeschluss oder eine Eintragungsbescheinigung bei einem zuständigen Amtsgericht einreichen. Nach der Eintragung erhält das Unternehmen eine Handelsregisternummer, die es zur Identifizierung nutzen kann.
was bewirkt eintrag ins handelsregister?
Der Eintrag ins Handelsregister bewirkt, dass die im Handelsregister eingetragene Firma als juristische Person anerkannt und somit rechtsfähig ist. Dies bedeutet, dass die Firma Verträge schließen und Eigentum besitzen kann. Zudem ist sie für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber Dritten verantwortlich und kann in eigener Rechtspersönlichkeit verklagt werden.

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