Handelsregisterauszug in Sandersdorf-brehna beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Sandersdorf-Brehna

Bundesland
Sachsen-Anhalt
Landkreis
Anhalt-Bitterfeld
Einwohner
14.302 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
, 06792 (Sandersdorf und Zscherndorf),06794 (Glebitzsch),06796 (Brehna),06809 (Petersroda, Roitzsch)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
03493, 034954, 034956
Adresse der Stadtverwaltung
Bahnhofstraße 2, 06792 Sandersdorf-Brehna
Website

FAQ

Was ist eintrag ins Handelsregist?
Ein Eintrag ins Handelsregister ist ein offizieller Eintrag eines Unternehmens in einer öffentlichen Liste, die von einer Regierungsbehörde oder einer Stiftung verwaltet wird. In den meisten Ländern ist es obligatorisch, dass Unternehmen, die nach dem Handelsgesetzbuch eingetragen sind, einen Eintrag ins Handelsregister machen. Der Eintrag enthält Informationen über die Rechtsform des Unternehmens, seine Geschäftsadresse, seine Aktionäre und Geschäftsführer, seine Finanzlage und andere wichtige Details.
Wann muss man ins Handelsregister?
Gemäß § 8 des Handelsgesetzbuches (HGB) müssen alle Unternehmen, die nach dem HGB als Kaufleute gelten, eingetragen werden. Dies betrifft insbesondere juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Personengesellschaften und Personenhandelsgesellschaften. Eine Eintragung ins Handelsregister ist also für diese Unternehmen Pflicht.

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