Handelsregisterauszug Schifferstadt
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Rhein-Pfalz-Kreis
Einwohner
20.403 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67105
Vorwahl
06235
Adresse der Stadtverwaltung
Marktplatz 2, 67105 Schifferstadt
Website
Ortsteile
Lissenhof, Maurerhof, Queckbrunnenhof, šberholz, Waldlenz, Lissenhof, Maurerhof, Queckbrunnenhof, Überholz, Waldlenz
FAQ
wer muss ins handelsregister eingetragen sein?
Um ein Unternehmen ins Handelsregister einzutragen, müssen die Gründer eine Anmeldung beim zuständigen Registergericht einreichen. Dies beinhaltet in der Regel die Vorlage eines Unternehmenskonzepts, eines Gründungsprotokolls, einer Erklärung über die vorgesehene Rechtsform und einer Bescheinigung über die Einzahlung des eingezahlten Stammkapitals.
Wann muss man sich ins Handelsregister eintragen?
Es gibt kein allgemeines Zeitlimit, aber es ist ratsam, sich so schnell wie möglich ins Handelsregister einzutragen. Wenn Sie ein Unternehmen gründen oder eine juristische Person wie eine GmbH oder eine AG gründen, müssen Sie sich innerhalb von sechs Monaten nach der Gründung ins Handelsregister eintragen. Wenn Sie eine GbR oder eine OHG gründen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Monaten nach der Gründung ins Handelsregister eintragen.