Grundsätzlich müssen alle Unternehmen, die eine juristische Person sind oder eine natürliche Person, die ein Handelsgewerbe betreibt, sich im Handelsregister eintragen lassen. Dazu zählen unter anderem GmbHs, OHGs, KGs, Einzelunternehmen, Einzelkaufleute, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften. Auch bestimmte Personengesellschaften (GbR, KG, OHG) müssen sich im Handelsregister eintragen lassen.