Alle rechtsfähigen Personengesellschaften und juristischen Personen müssen in das Handelsregister eingetragen werden, um eine gesetzlich geregelte Existenz zu erhalten. Dazu gehören unter anderem Aktiengesellschaften, GmbHs, Kommanditgesellschaften, OHG, PartG, eingetragene Genossenschaften und Vereine. Weiterhin müssen auch Änderungen oder Ergänzungen, die in den Satzungen dieser Unternehmen vorgenommen werden, in das Handelsregister eingetragen werden.