Handelsregisterauszug Schrobenhausen
Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Neuburg-Schrobenhausen
Einwohner
17.505 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86529
Vorwahl
08252
Adresse der Stadtverwaltung
Lenbachplatz 18, 86529 Schrobenhausen
Website
Ortsteile
Altenfurt, Aumhle, Högenau, Königslachen, Mhlried, Peutenhausen, Ried, Rinderhof, Sandhof, Steingriff, Weil, Westerbach, Altenfurt, Aumühle, Högenau, Königslachen, Mühlried, Peutenhausen, Ried, Rinderhof, Sandhof, Steingriff, Weil, Westerbach
FAQ
Wer muss sich im handelsregister eintragen?
Gesellschaften und Unternehmen, die gewerblich tätig sind, müssen sich im Handelsregister eintragen lassen. Dazu gehören unter anderem GmbHs, OHGs, KGs, AGs, Einzelunternehmen, Einzelkaufleute und Personengesellschaften. Ebenfalls müssen sich Genossenschaften, Vereine, Stiftungen, Anstalten und öffentlich-rechtliche Einrichtungen im Handelsregister eintragen lassen.
Wann wird ein Kaufmann ins Handelsregister eingetragen?
Ein Kaufmann muss in das Handelsregister eingetragen werden, sobald er eine unternehmerische Tätigkeit ausübt. Dies bedeutet, dass er ein Unternehmen gründet, eine Handelsniederlassung eröffnet, ein Handelsgewerbe betreibt oder für einen anderen als Kaufmann tätig ist. Eine Eintragung muss innerhalb von vier Wochen nach dem Beginn der unternehmerischen Tätigkeit erfolgen.