Handelsregisterauszug in Schwarzenberg-erzgebirge beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Schwarzenberg-Erzgebirge

Bundesland
Sachsen
Landkreis
Erzgebirgskreis
Einwohner
16.912 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
08340
Vorwahl
03774
Adresse der Stadtverwaltung
Straße der Einheit 20, 08340 Schwarzenberg/Erzgeb.
Website

FAQ

Welche Aufgabe übernimmt das Handelsregister?
Das Handelsregister ist ein öffentliches Register, das Informationen über Unternehmen, wie z.B. Firmennamen, Adressen, Geschäftsführer, Kapital, Gesellschaftsformen, Geschäftszweck und andere wichtige Details enthält. Es dient der Transparenz und der Sicherstellung der Rechte von Unternehmen und Geschäftspartnern. Durch die Eintragung in das Handelsregister ist ein Unternehmen rechtsfähig und kann seine Rechte vor Gericht geltend machen. Außerdem ist es für alle Bürger und Interessenten möglich, Informationen über ein Unternehmen
Wer muss sich denn alles im Handelsregister eintragen lassen?
Grundsätzlich müssen alle Unternehmen, die eine juristische Person sind oder eine natürliche Person, die ein Handelsgewerbe betreibt, sich im Handelsregister eintragen lassen. Dazu zählen unter anderem GmbHs, OHGs, KGs, Einzelunternehmen, Einzelkaufleute, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften. Auch bestimmte Personengesellschaften (GbR, KG, OHG) müssen sich im Handelsregister eintragen lassen.

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