Handelsregisterauszug in Sendenhorst beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Sendenhorst

Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Münster
Kreis
Warendorf
Einwohner
13.279 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48324
Vorwahlen
02526, 02535
Adresse der Stadtverwaltung
Kirchstraße 1, 48324 Sendenhorst
Website
Ortsteile
Borbein, Bracht, Brock, Elmenhorst, Evener, Hardt, Jönsthövel, Kantstraße, Nordenfeldmark, Rinkhöven, Sandfort, Westenfeldmark, Borbein, Bracht, Brock, Elmenhorst, Evener, Hardt, Jönsthövel, Kantstraße, Nordenfeldmark, Rinkhöven, Sandfort, Westenfeldmark

FAQ

Wie lange dauert die Eintragung ins Handelsregister IHK?
Die Eintragung ins Handelsregister der IHK dauert in der Regel zwischen ein und zwei Wochen. In manchen Fällen kann die Eintragung auch länger dauern, je nachdem wie viele Unterlagen eingereicht werden müssen und wie viele andere Eintragungen aktuell bearbeitet werden.
wann muss ich mich ins handelsregister eintragen?
Die Eintragung ins Handelsregister ist in Deutschland Pflicht, sobald Sie als Unternehmer für Ihre Geschäftstätigkeit eine Handelsregistereintragung benötigen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie eine GmbH oder eine UG gründen oder wenn Sie als Einzelunternehmer eine Gewerbeanmeldung vornehmen. In diesen Fällen müssen Sie sich unverzüglich nach der Gründung oder der Gewerbeanmeldung ins Handelsregister eintragen lassen.

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