Handelsregisterauszug in Sersheim beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Sersheim

Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Stuttgart
Landkreis
Ludwigsburg
Einwohner
5672 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74372
Vorwahl
07042
Adresse der Gemeinde
Schloßstraße 21, 74372 Sersheim
Website

FAQ

Welche Wirkung hat die Eintragung in das Handelsregister?
Die Eintragung in das Handelsregister hat verschiedene rechtliche Wirkungen. Zunächst wird durch die Eintragung ein Unternehmen als rechtsfähige juristische Person anerkannt. Dadurch kann es als selbstständige Partei in Rechtsgeschäften auftreten und eigene Rechte und Pflichten haben. Zudem erhält das Unternehmen eine öffentliche Bekanntmachung, die es vor unerlaubten Handlungen anderer schützt. Die Eintragung in das Handelsregister ist auch für die Besteuerung und die Rechnungslegung des Unternehmens von Bedeutung
Wann muss man ins Handelsregister eingetragen werden?
Gesellschaften müssen in das Handelsregister eingetragen werden, sobald sie ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen. Der Eintrag ins Handelsregister muss spätestens sechs Wochen nach Beginn der Geschäftstätigkeit erfolgen.

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