Wo kann das Handelsregister eingesehen werden?
Gibt es einen anderen Weg, als Zweigniederlassung?
Das Handelsregister kann in der Regel über die Website des zuständigen Amtsgerichts eingesehen werden. Alternativ kann man auch einen Antrag auf Einsichtnahme in das Handelsregister stellen, der in der Regel beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden muss. Ein anderer Weg, um Zweigniederlassungen einzurichten, ist die Gründung einer Tochtergesellschaft, die als eigenständiges Unternehmen geführt wird.