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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Steinbach

FAQ

Wie trägt man sich ins Handelsregister ein?
Um sich ins Handelsregister einzutragen, müssen Sie zunächst eine Anmeldung beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Diese Anmeldung muss bestimmte Informationen enthalten, wie z.B. die Namen und Anschriften der Gesellschafter, die Art der Gesellschaft, die Satzung, die Beteiligungsquote, die Unterschrift und die Erklärung der Gesellschafter. Nach der Prüfung der Anmeldung wird eine Eintragungsgebühr erhoben und die Eintragung wird im Handelsregister veröffentlicht.
Wann ist die Eintragung ins Handelsregister erforderlich?
Die Eintragung ins Handelsregister ist in Deutschland erforderlich, wenn ein Unternehmen als eingetragener Kaufmann oder als juristische Person nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) geführt wird. Die Eintragung muss innerhalb von drei Monaten nach Gründung des Unternehmens beim zuständigen Amtsgericht vorgenommen werden.

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