Ein Kaufmann muss in das Handelsregister eingetragen werden, sobald er eine unternehmerische Tätigkeit ausübt. Dies bedeutet, dass er ein Unternehmen gründet, eine Handelsniederlassung eröffnet, ein Handelsgewerbe betreibt oder für einen anderen als Kaufmann tätig ist. Eine Eintragung muss innerhalb von vier Wochen nach dem Beginn der unternehmerischen Tätigkeit erfolgen.