Handelsregisterauszug in Stuvenborn beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Stuvenborn

Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Segeberg
Einwohner
857 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24641
Vorwahl
04194
Adresse der Amtsverwaltung
Winsener Straße 2, 24568 Kattendorf
Website

FAQ

Wer darf Einsicht in das Handelsregister nehmen?
Grundsätzlich kann jedermann Einsicht in das Handelsregister nehmen. Allerdings müssen die einzelnen Registerblätter beim zuständigen Registergericht beantragt werden. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag notwendig, der die genauen Angaben zu dem zu recherchierenden Unternehmen beinhalten muss.
Wann ist die Eintragung ins Handelsregister erforderlich?
Die Eintragung ins Handelsregister ist in Deutschland erforderlich, wenn ein Unternehmen als eingetragener Kaufmann oder als juristische Person nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) geführt wird. Die Eintragung muss innerhalb von drei Monaten nach Gründung des Unternehmens beim zuständigen Amtsgericht vorgenommen werden.

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