Handelsregisterauszug in Sulzbach-saar beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Sulzbach-Saar

Bundesland
Saarland
Landkreis
Regionalverband Saarbrücken
Einwohner
16.360 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
66280
Vorwahl
06897
Adresse der Stadtverwaltung
Sulzbachtalstr. 81, 66280 Sulzbach/Saar
Website

FAQ

WER MUSS INS HANDELSREGISTER EINGETRAGEN WERDEN?
Alle rechtsfähigen Personengesellschaften und juristischen Personen müssen in das Handelsregister eingetragen werden, um eine gesetzlich geregelte Existenz zu erhalten. Dazu gehören unter anderem Aktiengesellschaften, GmbHs, Kommanditgesellschaften, OHG, PartG, eingetragene Genossenschaften und Vereine. Weiterhin müssen auch Änderungen oder Ergänzungen, die in den Satzungen dieser Unternehmen vorgenommen werden, in das Handelsregister eingetragen werden.
Welche Abteilungen gibt es im Handelsregister?
Im Handelsregister gibt es folgende Abteilungen: 1. Abteilung A: Eintragungen zu Rechtsformen, die nicht ausschließlich dem Handelsgesetzbuch unterliegen. 2. Abteilung B: Eintragungen zu Rechtsformen, die nur dem Handelsgesetzbuch unterliegen. 3. Abteilung C: Eintragungen zu Rechtsformen, die dem Handelsgesetzbuch und anderen Rechtsvorschriften unterliegen. 4. Abteilung D: Eintragungen zu Rechtsformen, die nur anderen Rechtsvorschriften unterliegen. 5. Abte

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