Handelsregisterauszug in Syke beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Syke

Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Diepholz
Einwohner
24.365 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
28857
Vorwahlen
04242, 04240, 04248
Adresse der Stadtverwaltung
Hinrich-Hanno-Platz 1, 28857 Syke
Website
Ortsteile
Halbetzen, Hassinghausen, Henstedt, Hillersen, Hoope, Hude, Lindhof, Moosen, Nienstedt, Ramminghausen, Rehrßen, Steimke, Halbetzen, Hassinghausen, Henstedt, Hillersen, Hoope, Hude, Lindhof, Moosen, Nienstedt, Ramminghausen, Rehrßen, Steimke

FAQ

Wann muss ich meine Firma im Handelsregister eintragen?
Es gibt keine allgemeine Antwort auf diese Frage, da die Eintragungsregeln je nach Land unterschiedlich sind. In einigen Ländern müssen Unternehmen bei der Gründung eingetragen werden, während in anderen Ländern eine Eintragung erst nach einer bestimmten Zeit oder nach Erreichen eines bestimmten Umsatzes erforderlich ist. Es ist daher ratsam, sich beim örtlichen Handelsregister oder bei der zuständigen Behörde über die Eintragungsregeln zu informieren.
Wann wird eine Firma ins Handelsregister eingetragen?
Eine Firma wird in das Handelsregister eingetragen, sobald die Gründer das entsprechende Eintragungsformular beim zuständigen Registergericht einreichen. In der Regel müssen die Gründer zuerst die notwendigen Unterlagen wie z.B. den Gesellschaftsvertrag, die Satzung und den Gewerbeschein beim zuständigen Gewerbeamt einreichen. Erst nachdem all diese Unterlagen überprüft und akzeptiert wurden, kann die Firma in das Handelsregister eingetragen werden.

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