Um sich im Handelsregister eintragen zu lassen, müssen Unternehmen ein Gesellschaftsvertrag beim zuständigen Registergericht einreichen. Dieser muss die Rechtsform des Unternehmens, die Gesellschafter und deren Anteile, den Geschäftszweck, die Höhe des Grundkapitals und die Art der Geschäftsführung enthalten. Nach Einreichung des Gesellschaftsvertrags muss das Unternehmen den Eintragungsantrag beim zuständigen Registergericht einreichen, das den Eintrag in das Handelsregister vornimmt.