Grundsätzlich können sich alle natürlichen und juristischen Personen, die ein Unternehmen führen, ins Handelsregister eintragen lassen. Dazu gehören Einzelunternehmer, Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG), Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) und andere Rechtsformen wie z.B. Genossenschaften oder Vereine. Um eine Eintragung zu beantragen, muss ein entsprechendes Formular beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden.