Eine GmbH kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Die Gründer müssen mindestens einen Geschäftsführer und einen aufsichtsführenden Gesellschafter haben, der die Gesellschaft vertritt. Die Gründung einer GmbH erfordert ein Mindestkapital von 25.000 Euro. Zu diesem Zweck müssen die Gründer einen Gesellschaftsvertrag unterzeichnen, der die Rechte und Pflichten der Gründer, des Geschäftsführers und des aufsichtsführenden Gesellschafters festlegt.