Handelsregisterauszug in Viernheim beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Viernheim

Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Darmstadt
Landkreis
Bergstraße
Einwohner
34.189 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
68519
Vorwahl
06204
Adresse derStadtverwaltung
Kettelerstraße 3, 68519 Viernheim
Website

FAQ

wann muss sich ein verein im handelsregister eintragen?
Gesetzlich ist kein bestimmter Zeitpunkt vorgeschrieben, wann ein Verein sich im Handelsregister eintragen muss. Der Verein muss sich allerdings eintragen lassen, sobald er eine juristische Person (die sogenannte "Rechtsfähigkeit") erwirbt. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn ein Verein über ein eigenes Vermögen verfügt oder wenn er Gegenstände oder Dienstleistungen verkauft oder erwirbt, die nicht der Erfüllung der Vereinszwecke dienen.
Welche Rechtsform muss nicht ins Handelsregister eingetragen werden?
Es müssen keine Rechtsformen ins Handelsregister eingetragen werden. Rechtsformen wie Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG) müssen jedoch in das Register für Unternehmensformen (RU) eingetragen werden.

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