Handelsregisterauszug in Wald-michelbach beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Wald-Michelbach

Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Darmstadt
Landkreis
Bergstraße
Einwohner
10.664 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
69483
Vorwahl
06207
Adresse der Gemeinde
In der Gass 17, 69483 Wald-Michelbach
Website
Ortsteile
Flockenbusch, Kuhklingen, Ober-Mengelbach, Schönbrunn, Seckenrain, Spechtbach, Stallenkandel, Straßburg, Unter-Mengelbach, Flockenbusch, Kuhklingen, Ober-Mengelbach, Schönbrunn, Seckenrain, Spechtbach, Stallenkandel, Straßburg, Unter-Mengelbach

FAQ

Was muss man im Handelsregister eintragen?
Im Handelsregister müssen folgende Angaben eingetragen werden: -Name und Anschrift des Unternehmens -Geschäftsform des Unternehmens (z.B. GmbH) -Geschäftsführer des Unternehmens -Gesellschafter des Unternehmens -Gegenstand des Unternehmens (was macht es?) -Höhe des Grundkapitals -Geschäftszweck -Rechtsform des Unternehmens (z.B. GmbH) -Gesellschaftsvertrag
warum besteht eintragungspflicht handelsregister?
Das Handelsregister ist ein zentrales Verzeichnis, in dem die Rechtsform und die wesentlichen Merkmale der eingetragenen Unternehmen verzeichnet sind. Durch die Eintragungspflicht im Handelsregister wird sichergestellt, dass die wichtigsten Informationen über die Unternehmen für die Öffentlichkeit leicht zugänglich sind. Außerdem ermöglicht die Eintragungspflicht, dass die Rechte und Pflichten der eingetragenen Unternehmen von Dritten, insbesondere Gläubigern, leicht überprüft werden können.

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